
Mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gezahlt.
Durch die Förderung sollen sich die niedersächsischen KMU und deren MitarbeiterInnen weiterentwickeln, um sich den neuen Herausforderungen der sich ständig ändernden Märkte stellen zu können.
Für die Beratung und Antragstellung der KMU wurden in ganz Niedersachsen Regionale Anlaufstellen eingerichtet, die den antragstellenden Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite stehen sollen.
Wirtschaftliche Veränderungen bedeuten für die Unternehmen einen ständigen Anpassungsprozess, um im Wettbewerb bestehen zu können. Gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärken die Position der Unternehmen im Wettbewerb, Arbeitsplätze werden dadurch gesichert.
Das Programm IWiN fördert gezielt Qualifizierungsmaßnahmen, die auf die Anforderungen einzelner Beschäftigter passgenau ausgerichtet sind. Es leistet somit einen Beitrag zum Strukturwandel in den kleinen und mittleren Unternehmen in Niedersachsen.
Die Unternehmen können sich in Fragen der Weiterbildung bei einer der Regionalen Anlaufstellen in Niedersachsen beraten lassen und ihren Antrag auf Förderung der Qualifizierung einzelner Beschäftigter stellen, um einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Niedersachsen zu beantragen. Um Kleinstunternehmen zu unterstützen, können Betriebinhaberinnen und –inhaber von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten ebenfalls einen Zuschuss für ihre Weiterbildung bekommen.
www.iwin-niedersachsen.de
IWIN
(Individuelle Weiterbildung In Niedersachsen)
Wer: Beschäftigte in KMU
Was: Gefördert werden individuelle Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter(innen), die zur Bewältigung des wirtschaftlichen Strukturwandels beitragen und Fach-, Sozial- und Methodenkompetenzen vermitteln. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, in denen das Training von Grundkenntnissen im Mittelpunkt steht. Antragsteller ist das Unternehmen. Bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten sind auch Betriebsinhaber(innen) förderberechtigt. Förderobergrenze: pro Betrieb und Kalenderjahr max. 4000 €, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsens.
Wo: Oldenburgische IHK
Eva-Maria Geschonke und Elvira Heinisch
T.: (0441) 2220-426, www.ihk-oldenburg.de
Handwerkskammer Oldenburg
Georg Pohle-Engel
T.: (0441) 232-240, www.hwk-oldenburg.de
Bildungsprämie
Wer: Erwerbstätige, Elternzeitnehmende, Berufsrückkehrerinnen
Was: Bildungsprämie
zur Kofinanzierung individueller beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätige, Elternzeitnehmende, Berufsrückkehrerinnen, bei denen der Unterbrechungsgrund länger als 1 Jahr zurückliegt und bei denen
die zuständige Agentur für Arbeit eine Weiterbildungsförderung ablehnte.
Höhe des Prämiengutscheins: bis zu 500 €/Jahr bei mindestens gleich hoher Summe Eigenanteil und maximalem zu versteuerndem Jahreseinkommen von 25.600 € (Ledige) / 51.200 € (gemeinschaftlich
Veranlagte). Nicht kombinierbar z.B. mit Meister-Bafög. Voraussetzung: persönliche Beratung.
Wo: VHS Oldenburg e. V.
Anja Wendeln, T.: (0441) 2172670,
E-Mail: wendeln@vhs-ol.de
VHS Delmenhorst, T.: (04221) 9818018
VHS Wildeshausen (ab Ende Sept. 2010)
Tel. (04431) 71622, www.vhs-wildeshausen.de
www.bildungspraemie.info, Service-Nr.: 0800 2623 000
* Die genannten Förderinstrumente und Angaben beruhen auf den angegebenen Quellen/Websites und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit (Hrsg.)
Wissenswertes aus den Nachrichten, Presse etc.
Bitte lesen Sie hier ein Bericht zum Thema "Mehrsprachig zum Erfolg" aus der Stiftung Warentest Reihe.
Stiftung Warentest über Mehrsprachigkei[...]
PDF-Dokument [183.7 KB]
Tipps für Weiterbildungsinteressierte, Herausgeber: Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft , Wildeshausen
Finanzierungshilfen.pdf
PDF-Dokument [161.7 KB]
